Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 16.07.2021
- Letzte Änderung
- Art. 32 G v. 06.05.2024 I Nr. 149
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Anforderungen an die Barrierefreiheit
- § 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
- § 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
- § 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
- § 5a Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
- § 5b Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
- Abschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 6 Pflichten des Herstellers
- § 7 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 8 Bevollmächtigter des Herstellers
- § 9 Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 10 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 11 Pflichten des Händlers
- § 12 Einführer oder Händler als Hersteller
- § 13 Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
- § 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers
- § 15 Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
- Abschnitt 4 Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 5 CE-Kennzeichnung
- Abschnitt 6 Marktüberwachung von Produkten
- § 20 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
- § 21 Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 22 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 23 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
- § 24 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 25 Unterstützungsverpflichtung
- § 26 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
- § 27 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
- Abschnitt 7 Marktüberwachung von Dienstleistungen
- Abschnitt 8 Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
- Abschnitt 9 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 10 Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
- § 36 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 37 Bußgeldvorschriften
- § 38 Übergangsbestimmungen
- Anlage 1 (zu § 28)Überwachung von Dienstleistungen
- Anlage 2 (zu den §§ 6, 9, 18 und 19)Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte
- Anlage 3 (zu den §§ 14 und 28)Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
- Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28)Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung