Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 15.01.1972
- Letzte Änderung
- Art. 1 G v. 19.07.2024 I Nr. 248
- Neufassung
- Bek. v. 25.09.2001 I 2518
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung,
Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl
des Betriebsrats
- § 7 Wahlberechtigung
- § 8 Wählbarkeit
- § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder *)
- § 10
- § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
- § 12
- § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
- § 14 Wahlvorschriften
- § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
- § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)
- § 16 Bestellung des Wahlvorstands
- § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
- § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
- § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
- § 19 Wahlanfechtung
- § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
- Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats
- Dritter Abschnitt Geschäftsführung des
Betriebsrats
- § 26 Vorsitzender
- § 27 Betriebsausschuss
- § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
- § 29 Einberufung der Sitzungen
- § 30 Betriebsratssitzungen
- § 31 Teilnahme der Gewerkschaften
- § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
- § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
- § 34 Sitzungsniederschrift
- § 35 Aussetzung von Beschlüssen
- § 36 Geschäftsordnung
- § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
- § 38 Freistellungen
- § 39 Sprechstunden
- § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
- § 41 Umlageverbot
- Vierter Abschnitt Betriebsversammlung
- Fünfter Abschnitt Gesamtbetriebsrat
- Sechster Abschnitt Konzernbetriebsrat
- Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl
des Betriebsrats
- Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und
Auszubildendenvertretung
- § 60 Errichtung und Aufgabe
- § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 63 Wahlvorschriften
- § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
- § 65 Geschäftsführung
- § 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
- § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
- § 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
- § 69 Sprechstunden
- § 70 Allgemeine Aufgaben
- § 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und
Auszubildendenvertretung
- Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der
Arbeitnehmer
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
- § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
- § 76 Einigungsstelle
- § 76a Kosten der Einigungsstelle
- § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
- § 78 Schutzbestimmungen
- § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
- § 79 Geheimhaltungspflicht
- § 79a Datenschutz
- § 80 Allgemeine Aufgaben
- Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Dritter Abschnitt Soziale Angelegenheiten
- Vierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Fünfter Abschnitt Personelle Angelegenheiten
- Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten
- Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung
- Dritter Unterabschnitt Personelle Einzelmaßnahmen
- Sechster Abschnitt Wirtschaftliche
Angelegenheiten
- Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zweiter Unterabschnitt Betriebsänderungen
- Erster Abschnitt Allgemeines
- Fünfter Teil Besondere Vorschriften für
einzelne Betriebsarten
- Erster Abschnitt Seeschifffahrt
- Zweiter Abschnitt Luftfahrt
- Dritter Abschnitt Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
- Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften
- Siebenter Teil Änderung von Gesetzen
- Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften