Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 17.06.2008
- Letzte Änderung
- Art. 5 G v. 20.12.2023 I Nr. 389
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
- § 3 Beamtenverhältnis
- § 4 Arten des Beamtenverhältnisses
- § 5 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- § 6 Beamtenverhältnis auf Zeit
- § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
- § 8 Ernennung
- § 9 Kriterien der Ernennung
- § 10 Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
- § 11 Nichtigkeit der Ernennung
- § 12 Rücknahme der Ernennung
- Abschnitt 3 Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
- Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
- Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 21 Beendigungsgründe
- § 22 Entlassung kraft Gesetzes
- § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
- § 24 Verlust der Beamtenrechte
- § 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- § 26 Dienstunfähigkeit
- § 27 Begrenzte Dienstfähigkeit
- § 28 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
- § 29 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
- § 30 Einstweiliger Ruhestand
- § 31 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
- § 32 Wartezeit
- Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
- § 33 Grundpflichten
- § 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild
- § 35 Folgepflicht
- § 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
- § 37 Verschwiegenheitspflicht
- § 38 Diensteid
- § 39 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- § 40 Nebentätigkeit
- § 41 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
- § 43 Teilzeitbeschäftigung
- § 44 Erholungsurlaub
- § 45 Fürsorge
- § 46 Mutterschutz und Elternzeit
- § 47 Nichterfüllung von Pflichten
- § 48 Pflicht zum Schadensersatz
- § 49 Übermittlungen bei Strafverfahren
- § 50 Personalakte
- § 51 Personalvertretung
- § 52 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
- § 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen
- Abschnitt 7 Rechtsweg
- Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
- Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
- Abschnitt 10 Sonderregelungen für wissenschaftliches Hochschulpersonal
- Abschnitt 11 Schlussvorschriften