Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 26.06.1962
- Letzte Änderung
- Art. 2 G v. 03.07.2023 I Nr. 176
- Neufassung
- Bek. v. 21.11.2017 I 3786
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung
- § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
- § 2 Kleinsiedlungsgebiete
- § 3 Reine Wohngebiete
- § 4 Allgemeine Wohngebiete
- § 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
- § 5 Dorfgebiete
- § 5a Dörfliche Wohngebiete
- § 6 Mischgebiete
- § 6a Urbane Gebiete
- § 7 Kerngebiete
- § 8 Gewerbegebiete
- § 9 Industriegebiete
- § 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen
- § 11 Sonstige Sondergebiete
- § 12 Stellplätze und Garagen
- § 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
- § 13a Ferienwohnungen
- § 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- § 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
- Zweiter Abschnitt Maß der baulichen Nutzung
- § 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- § 17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- § 18 Höhe baulicher Anlagen
- § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
- § 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
- § 21 Baumassenzahl, Baumasse
- § 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
- Dritter Abschnitt Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
- Vierter Abschnitt
- Fünfter Abschnitt Überleitungs- und Schlussvorschriften
- § 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren
- § 25a Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
- § 25b Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
- § 25c Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
- § 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
- § 25e Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
- § 25f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
- § 25g Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
- § 26 (Berlin-Klausel)
- § 26a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 27 (Inkrafttreten)