Asylgesetz (AsylG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 26.06.1992
- Letzte Änderung
- Art. 10 G v. 21.07.2026 I Nr. 221
- Neufassung
- Bek. v. 02.09.2008 I 1798
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
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Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 Schutzgewährung
- Abschnitt 3 Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 4 Asylverfahren
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 12 Handlungsfähigkeit
- § 12a Asylverfahrensberatung
- § 12b Unentgeltliche Rechtsauskunft
- § 12c Beschränkung des Zugangs zu abgeschlossenen Bereichen, zu Hafteinrichtungen und zu Grenzübergangsstellen
- § 13 Stellung eines Asylantrags
- § 13a Registrierung eines Asylantrags
- § 14 Einreichung eines Asylantrags
- § 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten
- § 15a Auslesen und Auswerten von Datenträgern
- § 15b Nachträglicher biometrischer Abgleich mit allgemein öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet; Verordnungsermächtigung
- § 16 Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität
- § 17 Sprachmittler
- Unterabschnitt 2 Einleitung des Asylverfahrens
- § 18 Aufgaben der Grenzbehörde
- § 18a Asylverfahren und Rückkehrverfahren an der Grenze
- § 19 Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei
- § 20 Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung
- § 21 Verwahrung und Weitergabe von Unterlagen
- § 22 Meldepflicht
- § 22a Übernahme eines Antragstellers oder einer Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurde
- Unterabschnitt 3 Verfahren beim Bundesamt
- § 23 Entscheidung über das Verbot der Abschiebung
- § 24 (weggefallen)
- § 25 Anhörung im Asylverfahren
- § 26 Asylanträge von Familienangehörigen
- § 26a Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes
- § 27 Sichere Drittstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348
- § 27a (weggefallen)
- § 28 Nachfluchttatbestände
- § 29 Unzulässige Anträge
- § 29a Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes; Bericht; Verordnungsermächtigung
- § 29b Sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348
- § 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge
- § 31 Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge
- § 32 Entscheidung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Antragsrücknahme
- § 32a Ruhen des Verfahrens
- § 33 (weggefallen)
- Unterabschnitt 4 Aufenthaltsbeendigung
- § 34 Abschiebungsandrohung
- § 34a Abschiebungsanordnung
- § 35 (weggefallen)
- § 36 Verfahren bei Fällen des Artikels 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348
- § 37 (weggefallen)
- § 38 Ausreisefrist
- § 39 Zuständigkeit der Ausländerbehörden bei Aufenthaltsbeendigung
- § 40 Unterrichtung der Ausländerbehörde
- § 41 (weggefallen)
- § 42 Bindungswirkung ausländerrechtlicher Entscheidungen
- § 43 Vollziehbarkeit und Aussetzung der Abschiebung
- § 43a (weggefallen)
- § 43b (weggefallen)
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Abschnitt 5 Unterbringung und Verteilung
- § 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen; Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration
- § 45 Aufnahmequoten
- § 46 Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung
- § 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen
- § 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen
- § 49 Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung
- § 50 Landesinterne Verteilung
- § 51 Länderübergreifende Verteilung
- § 52 Quotenanrechnung
- § 53 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
- § 54 Unterrichtung des Bundesamtes
- Abschnitt 6 Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
- § 55 Aufenthaltsgestattung
- § 56 Räumliche Beschränkung
- § 57 Verlassen des Aufenthaltsbereichs einer Aufnahmeeinrichtung
- § 58 Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs
- § 59 Durchsetzung der räumlichen Beschränkung
- § 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
- § 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
- § 60 Auflagen
- § 61 Erwerbstätigkeit
- § 62 Gesundheitsuntersuchung
- § 63 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
- § 63a Ankunftsnachweis
- § 63b Ankunftsnachweis und Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren an der Grenze
- § 64 Ausweispflicht
- § 65 Herausgabe des Passes
- § 66 Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
- § 67 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung
- § 68 Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration; Verordnungsermächtigung
- § 68a Beschränkung der Bewegungsfreiheit in sonstigen Aufnahmeeinrichtungen; Verordnungsermächtigung
- § 69 Asylverfahrenshaft; Verordnungsermächtigung
- § 70 Vollzug der Asylverfahrenshaft
- § 70a Inhaftnahme von Ausländern mit besonderen Bedürfnissen
- § 70b Haft im Rückkehrgrenzverfahren
- Abschnitt 7 Folgeantrag
- Abschnitt 8 Erlöschen, Entzug, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung
- Abschnitt 9 Gerichtsverfahren
- § 74 Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter
- § 75 Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib
- § 76 Einzelrichter
- § 77 Entscheidung des Gerichts
- § 78 Rechtsmittel
- § 79 Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren
- § 80 Ausschluss der Beschwerde
- § 80a Ruhen des Verfahrens
- § 81 Nichtbetreiben des Verfahrens
- § 82 Akteneinsicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
- § 83 Besondere Spruchkörper
- § 83a Unterrichtung der Ausländerbehörde
- § 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert
- § 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
- Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 87 Übergangsvorschriften
- § 87a Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen
- § 87b Übergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen
- § 87c Übergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen
- § 87d Übergangsvorschrift aus Anlass der am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen Änderung
- § 87e Übergangsvorschrift aus Anlass der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung
- § 88 Verordnungsermächtigungen
- § 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 89 Einschränkung von Grundrechten
- § 90 (weggefallen)
- Anlage I (zu § 26a)
- Anlage II (zu § 29a)