Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Stand und Quelle
Nicht amtliche Fassung.
Die Satznummern sind berechnet, nicht amtlich.
- Erstfassung/Ausfertigung
- 14.08.2006
- Letzte Änderung
- Art. 15 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
- Diese Fassung abgerufen am
- 19.10.2026
- Quelle
- gesetze-im-internet.de
Ansichten und Formate
- Gesamtansicht auf einer Seite
- Word-Dokument (.docx), 51 KB
- PDF (.pdf), 168 KB
- Textdatei (.txt), 49 KB
Diese Links zählen den Abruf als Tagessumme, ohne Angaben zu Ihnen (Datenschutzerklärung, Abschnitt 6). Ohne Zählung sind die Dateien unter ihrer direkten Adresse erreichbar: /bund/agg/agg.docx, /bund/agg/agg.pdf, /bund/agg/agg.txt.
In Word, PDF und Textdatei führt die Suche nach #26a# direkt zu § 26a, die Suche nach #Ende# zum Schluss des Gesetzes.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
- Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
- Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
- Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
- Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
- Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
- Abschnitt 4 Rechtsschutz
- Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
- § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 26 Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen
- § 26a Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26b Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26c Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid
- § 26d Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26e Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26g Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 26h Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
- § 26i Berufsbeschränkung
- § 27 Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- § 28 Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes
- § 29 Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
- § 30 Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften